Pflegekindergeld:

Das Pflegekindergeld ist eine Aufwandsentschädigung für den Unterhalt des Pflegekindes. Die Höhe des Pflegekindergeldes wird von der Landesregierung festgelegt.

  

Monatliches Pflegekindergeld (Jahr 2022): € 978,--/12x pro Jahr

 

 

Es gibt eine RÜCKWIRKENDE ÄNDERUNG ab 01.01.2022 bei der Auszahlung des Pflegeelterngeldes

für NICHTANGESTELLTE Pflegeeltern:

 

Pflegekinder unter 14 Jahre:

€ 550,00 Pflegkindergeld

€ 399,00 Aufzahlung =

€ 949,00,--/12x pro Jahr

(bei Nicht-Anstellung)

 

Pflegekinder über 14 Jahre:

€ 605,00 Pflegekindergeld

€ 399,00 Aufzahlung =

€ 1.004,00/12x pro Jahr

(bei Nicht-Anstellung)

 

 


Familienbeihilfe:

 

Pflegeeltern sind berechtigt, für ihr Pflegekind die Familienbeihilfe zu beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes.

 

Um die Familienbeihilfe für das Pflegekind zu erhalten, müssen Pflegeeltern beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Das Formular dazu ist im Internet erhältlich.


erhöhte Familienbeihilfe:

Für ein behindertes Kind erhöht sich die Familienbeihilfe. Die erhöhte Familienbeihilfe muss separat beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.


Pflegegeld nach dem Behindertengesetz:

Für ein erheblich behindertes Kind kann bei der PVA um eine Pflegestufe angesucht werden.


Kinderabsetzbetrag:

Dieser staffelt sich nach der Anzahl der Kinder und kann beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht.


Familienbonus-Plus:

Pflegeeltern können auch den Familienbonus-Plus beim Finanzamt beantragen, sofern die leiblichen Eltern keinen Unterhalt zahlen und somit den Familienbonus-Plus selbst nicht beantragt haben.


Alleinverdienerabsetzbetrag:

Das Pflegekindergeld hat keinen Einfluss auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, da das Pflegekindergeld nicht als Einkommen bewertet wird.


Karenzgeld:

Seit 1997 können Pflegemütter/Pflegeväter in Karenz gehen, wenn das Pflegekind 1997 geboren worden ist. Ihnen steht auch das Karenzgeld zu. Das Karenzgeld bekommt man unabhängig vom Pflegekindergeld ausbezahlt.


Sonderkosten:

Zusätzliche und unbedingt notwendige Kosten, die das Ausmaß des Pflegekindergeldes überschreiten, können nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe als Sonderkosten verrechnet werden, wenn die Bezirkshauptmannschaft dies bewilligt. Dazu zählen z.B. Heilbehelfe, Brillen., orthopädische Schuheinlagen, Zahnregulierungen, Impfungen, Aufwendungen für medizinische Behandlungen oder Therapien, etc.

 

Sind die leiblichen Eltern in der Lage, diese zusätzlichen Kosten zu tragen, werden sie von der Kinder- und Jugendhilfe dazu aufgefordert.


Kostenersatz durch die leiblichen Eltern:

Die Unterhaltspflicht verbleibt immer bei den leiblichen Eltern, auch dann, wenn das Kind bereits in einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Die leiblichen Eltern sind im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Kostenersatz verpflichtet. Dieser wird von der Behörde geltend gemacht.


Vereinsmitglieder:

 

Wir freuen uns, laufend neue Vereinsmitglieder begrüßen zu dürfen.

Diesbezüglich bitten wir höflichst um Überweisung des Mitgliedsbeitrages von EUR 25,00.

Besten Dank dafür!

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Spenden:

 

Ebenso freuen wir uns über zusätzliche Spenden auf unser Vereinskonto.

 

Falls Sie bereits gespendet haben und hier gerne namentlich genannt werden wollen,

 

so geben Sie uns gerne Bescheid! Danke! 

 

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Volksbank Wien, AT34 4300 0304 0169 0000.

 

Vielen Dank auch dafür!


Kommentare: 7
  • #7

    Silvia Rosner-Böhm (Freitag, 08 Juli 2022 11:15)

    Ich freue mich sehr, dass ich beim Familienfest des Pflegeelternvereins dabei sein durfte. Vielen Dank an ALLE, die fleißig bei den notwendigen Arbeiten mitgeholfen haben. Ganz liebe Grüße, Silvia

  • #6

    Stefan (Freitag, 24 Juni 2022 17:03)

    Hallo
    Ich bin Auf der Suche nach einer Adpptiv Mutter
    Bitte um Rückmeldung Danke

    Stefan.gold@gmx.at

  • #5

    Stefan (Montag, 30 Mai 2022 14:22)

    Guten Tag
    Ich bin Auf def Suche nach einer Adoptiv Mama
    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #4

    Stefan (Donnerstag, 11 November 2021 15:37)

    Hallo
    Ich bin Stefan und bin auf der Suche nach Adoptiv Eltern

    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #3

    Weber Margit (Mittwoch, 06 Oktober 2021 17:54)

    Wo gibt es in nördl. bgld.pflegefamilien für Behinderte Kinder.
    LG.Weber Margit

  • #2

    Exel Sonja (Montag, 07 Juni 2021 11:43)

    Danke für deine Mühe! Ist gut gelungen!

  • #1

    Sonja Exel (Montag, 02 Mai 2016 11:59)

    Liebe Michaela, herzlichen Dank für den Aufbau der Homepage. Ich hoffe, es schauen viele rein und finden alle Infos die sie brauchen! Ich bitte um euer aller Unterstützung, besonders was den Adoptionsbereich angeht. Wir hoffen auf einen regen Austausch!