Welchen Personen steht ein Besuchsrecht zu?

Grundsätzlich steht den leiblichen Eltern und den Großeltern des Pflegekindes die Ausübung des Besuchsrechtes zu. Ziel des Besuchsrechtes ist es, den Kontakt zwischen dem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten und den Eltern als auch den Großeltern die Möglichkeit zu geben, sich vom Wohlergehen ihres Kindes zu überzeugen.

 

Die Ausübung des Besuchsrechtes kann den Großeltern gerichtlich übertragen werden.

 

Das Ausmaß des Besuchsrechtes wird vom Alter und dem psychischen Zustand des Kindes abhängen. Oberster Grundsatz jeder Besuchsregelung ist das Wohl und das Interesse des Kindes.

 

Das Besuchsrecht wird im Einzelfall individuell nach den Bedürfnissen des Kindes in Absprache aller Beteiligten (Kinder, leibliche Eltern, Pflegeeltern und Kinder- und Jugendhilfe) vereinbart oder vom Gericht festgelegt.

 

Die Besuchskontakte können begleitet oder unbegleitet stattfinden.

 


Kann das Besuchsrecht eingeschränkt werden?

Das Besuchsrecht kann nur aus Gründen, die eine Bedrohung der psychischen oder körperlichen Unversehrtheit des Kindes darstellen, eingeschränkt oder untersagt werden.


Kommentare: 7
  • #7

    Silvia Rosner-Böhm (Freitag, 08 Juli 2022 11:15)

    Ich freue mich sehr, dass ich beim Familienfest des Pflegeelternvereins dabei sein durfte. Vielen Dank an ALLE, die fleißig bei den notwendigen Arbeiten mitgeholfen haben. Ganz liebe Grüße, Silvia

  • #6

    Stefan (Freitag, 24 Juni 2022 17:03)

    Hallo
    Ich bin Auf der Suche nach einer Adpptiv Mutter
    Bitte um Rückmeldung Danke

    Stefan.gold@gmx.at

  • #5

    Stefan (Montag, 30 Mai 2022 14:22)

    Guten Tag
    Ich bin Auf def Suche nach einer Adoptiv Mama
    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #4

    Stefan (Donnerstag, 11 November 2021 15:37)

    Hallo
    Ich bin Stefan und bin auf der Suche nach Adoptiv Eltern

    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #3

    Weber Margit (Mittwoch, 06 Oktober 2021 17:54)

    Wo gibt es in nördl. bgld.pflegefamilien für Behinderte Kinder.
    LG.Weber Margit

  • #2

    Exel Sonja (Montag, 07 Juni 2021 11:43)

    Danke für deine Mühe! Ist gut gelungen!

  • #1

    Sonja Exel (Montag, 02 Mai 2016 11:59)

    Liebe Michaela, herzlichen Dank für den Aufbau der Homepage. Ich hoffe, es schauen viele rein und finden alle Infos die sie brauchen! Ich bitte um euer aller Unterstützung, besonders was den Adoptionsbereich angeht. Wir hoffen auf einen regen Austausch!