Können Pflegeeltern den Namen ihres Pflegekindes ändern?

 

Die Änderung des Vornamens oder des Familiennamens des Pflegekindes ist möglich.

 

Rechtliche Grundlage dazu bietet das Namensänderungsgesetz.

Eine Namensänderung ist nur dann möglich, wenn sie nicht zum Nachteil des Kindes ist. Nur wenn Pflegeeltern alle Teilbereiche der Obsorge für das Pflegekind haben, können sie die Namensänderung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragen. Der Antrag auf Namensänderung bedarf der persönlichen Zustimmung des Pflegekindes über 14 Jahren, das Pflegekind im Alter zwischen 10 und 14 Jahren muss im Verfahren gehört werden.

 

Kommentare: 7
  • #7

    Silvia Rosner-Böhm (Freitag, 08 Juli 2022 11:15)

    Ich freue mich sehr, dass ich beim Familienfest des Pflegeelternvereins dabei sein durfte. Vielen Dank an ALLE, die fleißig bei den notwendigen Arbeiten mitgeholfen haben. Ganz liebe Grüße, Silvia

  • #6

    Stefan (Freitag, 24 Juni 2022 17:03)

    Hallo
    Ich bin Auf der Suche nach einer Adpptiv Mutter
    Bitte um Rückmeldung Danke

    Stefan.gold@gmx.at

  • #5

    Stefan (Montag, 30 Mai 2022 14:22)

    Guten Tag
    Ich bin Auf def Suche nach einer Adoptiv Mama
    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #4

    Stefan (Donnerstag, 11 November 2021 15:37)

    Hallo
    Ich bin Stefan und bin auf der Suche nach Adoptiv Eltern

    Bitte um Rückmeldung danke
    Stefan.gold@gmx.at

  • #3

    Weber Margit (Mittwoch, 06 Oktober 2021 17:54)

    Wo gibt es in nördl. bgld.pflegefamilien für Behinderte Kinder.
    LG.Weber Margit

  • #2

    Exel Sonja (Montag, 07 Juni 2021 11:43)

    Danke für deine Mühe! Ist gut gelungen!

  • #1

    Sonja Exel (Montag, 02 Mai 2016 11:59)

    Liebe Michaela, herzlichen Dank für den Aufbau der Homepage. Ich hoffe, es schauen viele rein und finden alle Infos die sie brauchen! Ich bitte um euer aller Unterstützung, besonders was den Adoptionsbereich angeht. Wir hoffen auf einen regen Austausch!