Wenn die Erziehungsberechtigten die Pflege und Erziehung des Minderjährigen nicht mehr gewährleisten können, hat die Kinder- und Jugendhilfe dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Erziehungshilfe getroffen werden, z.B. die Unterbringung eines Kindes in einer familienähnlichen Einrichtung.
Die Kinder- und Jugendhilfe sucht und überprüft die Pflegestellenwerber und übernimmt die Pflegeaufsicht.
Unser Pflegeelternverein übernimmt im Zusammenarbeit mit dem burgenländischen Volksbildungswerk die Fortbildungen, sowie die Beratung und Begleitung der Pflegeeltern.
Wenn Sie die Pflegebewilligung bereits haben, aber noch auf ein Pflegekind warten, ist es sinnvoll, sich bei mehreren Jugendämtern, auch in anderen Bundesländern (z.B. Wien) zu melden.
Die Sozialarbeiter/Innen suchen für ein bestimmtes Kind einen Platz. Anhand der Informationen über das Kind wählen sie eine Pflegefamilie aus, von der sie annehmen, dass sie auf die Bedürfnisse dieses Kindes gut eingehen können.
Bei dieser Pflegefamilie wird ganz konkret für dieses Kind angefragt. Die künftige Pflegefamilie erhält alle Informationen über das zu vermittelnde Kind und seine Herkunftsfamilie.
Sind alle Beteiligten mit der Aufnahme des Pflegekindes einverstanden, so stellt die Behörde den Pflegestellenbescheid aus. Dieser Bescheid gilt nur für das bestimmte Pflegekind.
Es ist sinnvoll, gleich bei dem ersten Besuchskontakt die weiteren Besuchstermine (durch eine Besuchsbegleitung begleitet oder unbegleitet) zu vereinbaren bzw. eine Kontaktvereinbarung abzuschließen.
Außerdem sollten den Pflegeeltern alle vorhandenen Dokumente ausgehändigt und die vorhandenen Informationen über medizinische Betreuung etc. vermittelt werden.
Die Zeit der Eingewöhnung ist manchmal von einer begeisterten Zuwendungsbereitschaft seitens der Pflegeeltern gekennzeichnet. Sie sind bemüht, ihrem Kind Geborgenheit, Nestwärme zu geben, damit das Kind sich möglichst schnell zu Hause fühlt.
Das Kind kann sich oft erregt, unruhig oder umgekehrt überangepasst verhalten, es kann ängstlich besorgt sein, alles richtig zu machen, um damit von den neuen Bezugspersonen entsprechende Anerkennung zu ernten. Die Ängstlichkeit zeigt sich oft an einer Anhänglichkeit an die Person, die dem Kind am stärksten entgegenkommt. Eine Reaktion, die wir nicht als Bindung, sondern als Fixierung interpretieren wollen.
Sobald diese Eingewöhnungszeit um ist, tauchen wieder die alltäglichen Probleme auf. Mit dem Unterschied, dass ein zusätzliches Kind, eine weitere Person im Haushalt/ in der Familie mitlebt. Für das Pflegekind bedeutet auch das alltägliche Leben einen Umstieg, es ist nicht nur eine „besondere“ Person, die alle Aufmerksamkeit auf sich lenken kann, sondern sollte in die Familie wachsen, sich in die Geschwisterreihe einfügen, mit einem Wort – sich mit Hilfe der Pflegeeltern in die Familie integrieren.
Zur Veränderung innerhalb der Familie kommt auch noch die Reaktion der Umgebung, die wiederum einen Einfluss auf die Gefühle von
Pflege-müttern/vätern ausübt - ein Einfluss, der oft eher schädlich als nützlich ist. Wir raten daher den betroffenen Eltern, sich möglichst selbstbewusst gegen Angriffe oder auch unterschwellige Aggressionen abzugrenzen.
Bei der Umstellung auf das alltägliche Leben könnten Ihnen folgende Hinweise helfen, innere Zweifel zu beseitigen und den aufgestauten Druck abzubauen.
Wir erwarten nicht, dass wir das Kind vom ersten Augenblick an lieben können.
Wir erwarten auch vom Kind nicht, dass es uns gleich liebt.
Das alles hindert uns aber nicht, das Kind wohlwollend und liebevoll zu behandeln.
Wir geben dem Kind deutlich, aber nicht zu wortreich zu verstehen , was wir von ihm erwarten bzw. was wir nicht dulden können.
Wir machen uns bewusst, dass das Kind Zeit braucht, bestimmte Verhaltensweisen zu verändern.
Wir scheuen uns nicht, von Experten Rat und Hilfe anzunehmen und in Gesprächen mit anderen Pflegeeltern Unterstützung und Sicherheit zu suchen.
Wir verunsichern nicht laufend sowohl das Kind als auch uns selbst, indem wir immer wieder unseren Entschluss, ein Pflegekind genommen zu haben, neu zur Diskussion stellen.
Wir beachten die ersten Anzeichen echten gegenseitigen Verstehens, aber wir zerreden sie nicht
(eine kleine spontane Geste der Zuneigung ist mehr als eine lange Lobrede).
Nach ein bis zwei Jahren kann es soweit sein, dass alle Beteiligten das Gefühl haben, eine Krise, ein Problem belastet nicht mehr die Beziehung. Die gemeinsame Sprache ist gefunden, die Beziehungen sind belastbar.
Mit belastbar meinen wir, dass Sie die kommenden Krisen und Spannungen im wahrsten Sinne des Wortes ertragen können und auch
soweit sensibilisiert sind, dass Sie spüren, wo Ihre eigenen Grenzen liegen.
Sollten Sie sich dann überfordert fühlen, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Belastungsmomente tauchen immer wieder auf.
+ Wenn die leiblichen Eltern wieder in der Lage sind, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen d.h. wenn keine Notwendigkeit nach Aufrechterhaltung der Maßnahme mehr besteht.
+ Auf Wunsch der Pflegeeltern z.B. wenn sie mit der Pflege und Erziehung überfordert sind oder wenn die Belastung für die eigene Familie zu groß wird.
+ Wenn das Pflegekind aufgrund seines besonderen Förderbedarfs in eine Institution kommt, z.B. Wohngemeinschaft.
+ Wenn das Pflegschaftsgericht dies auf Antrag der leiblichen Eltern - nach eingehender Überprüfung -beschließt.
Im behördlichen Verfahren über die Pflegebewilligung haben die Pflegeeltern und die Erziehungsberechtigten Parteienstellung. Das mindestens zehnjährige Kind ist jedenfalls persönlich, das noch nicht zehnjährige Kind tunlichst, in geeigneter Weise, zu hören.
Dem Antragsteller steht das Recht zu, die Entscheidung in Form eines schriftlichen Bescheides zu erhalten.
+ Mit Eintritt der Volljährigkeit des Pflegekindes.
Die Pflegebewilligung ist zu versagen, wenn bei Bewilligungswerbern nachfolgende Fakten vorliegen:
die das Wohl des Pflegekindes gefährdet erscheinen lassen.