Ein fremdes Kind in die eigene Familie aufzunehmen verlangt von allen Familienmitgliedern Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Offenheit und Toleranz gegenüber dem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie. Pflegeeltern sollen in der Lage sein, die persönliche und soziale Entwicklung des Kindes langfristig zu fördern und zu unterstützen. Aus diesem Grunde ist eine gute Vorbereitung der künftigen Pflegeeltern notwendig.
Da jede Familie unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, bedeutet dies, dass die Sozialarbeiter/Innen bestrebt sind, für jedes zu vermittelnde Kind, die jeweils am besten geeignete Pflegefamilie zu finden. Hier wird versucht, Alter, Entwicklungsstand als auch die bisherige Lebenssituation des Kindes weitgehend zu berücksichtigen und auf die Wünsche, Bedürfnisse und Fähigkeiten der Pflegeeltern abzustimmen.
Neben dieser individuellen Vorgangsweise gibt es einige für alle Pflegeeltern geltende Kriterien:
Grundsätzlich müssen alle Familienmitglieder mit der Aufnahme und der Betreuung eines Pflegekindes einverstanden sein. Zwischen Pflegeeltern und Pflegekind muss ein natürlicher Altersunterschied gegeben sein.
Für die Betreuung eines Pflegekindes muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
Für die Dauer eines Pflegeverhältnisses muss die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt gegeben sein.
Der Nachweis der Unbescholtenheit und körperlichen Gesundheit kann durch die Behörde angefordert werden.
Das Pflegekind soll in der Pflegefamilie das jüngste Kind sein.
Nachdem ein Kind neu in eine Pflegefamilie aufgenommen wurde, wird mit der Aufnahme eines weiteren Pflegekindes zumindest ein Jahr gewartet.
Leben mehrere Pflegekinder gemeinsam in einer Pflegefamilie, sollen die Pflegekinder aus nicht mehr als zwei verschiedenen Herkunftsfamilien kommen.
Eine eventuelle Berufstätigkeit beider Pflegeeltern bzw. eines Alleinerziehenden schließt grundsätzlich die Aufnahme eines Pflegekindes nicht aus.
Die Ausbildung im Umfang von 36 Stunden in drei Modulen umfasst die Auseinandersetzung mit dem Alltag und den Herausforderungen der jeweiligen Familien, das Zusammenleben mit psychisch verletzten Kindern, die Durchführung von Biographiearbeit, Konfliktmanagement, Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie und die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Eignung der künftigen Pflegeeltern im Vorfeld zu prüfen und dann zu entscheiden, welches Kind in welcher Pflegefamilie die besten Voraussetzungen für eine frühförderliche Entwicklung erhalten kann.
Die Ausbildung im Umfang von 36 Stunden in drei Modulen umfasst die Auseinandersetzung mit dem Alltag und Herausforderungen der Familien, das Zusammenleben mit verletzten Kindern, Biographiearbeit, Konfliktmanagement, Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie und die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, die Eignung der künftigen Pflegeeltern zu prüfen und zu entscheiden, welches Kind in welcher Pflegefamilie die besten Voraussetzungen für eine frühförderliche Entwicklung erhalten kann.
Da jede Familie unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, bedeutet dies, dass die Sozialarbeiter/Innen bestrebt sind, für jedes zu vermittelnde Kind, die jeweils am besten geeignete Pflegefamilie zu finden.
Hier wird versucht, Alter, Entwicklungsstand als auch die bisherige Lebenssituation des Kindes weitgehend zu berücksichtigen und auf die Wünsche, Bedürfnisse und Fähigkeiten der Pflegeeltern abzustimmen.
Neben dieser individuellen Vorgangsweise gibt es einige für alle Pflegeeltern geltende Kriterien:
Nachdem ein Kind neu in eine Pflegefamilie dazugekommen ist, wird mit der Aufnahme eines weiteren Pflegekindes zumindest
ein Jahr gewartet.
Leben mehrere Pflegekinder gemeinsam in einer Pflegefamilie, sollen die Pflegekinder aus nicht mehr als zwei verschiedenen
Herkunftsfamilien kommen. Eine eventuelle Berufstätigkeit beider Pflegeeltern bzw. des Alleinerziehenden schließt grundsätzlich die Aufnahme eines Pflegekindes nicht aus.