Die Krisenpflege ist eine kurzfristige Unterbringung eines Kindes in Krisen- oder Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
Diese Zeit dient zur Beruhigung der Situation, zur Abklärung und Planung der weiteren Zukunftsperspektive des Kindes.
Für die Krisenpflegefamilie bedeutet dies eine spontane Aufnahme und Betreuung eines Kindes (manchmal auch mehrerer Kinder), meist verbunden mit wenig Informationen über die Vorgeschichte und die Befindlichkeit des Kindes.
Hier ist die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit sowohl mit der Kinder- und Jugendhilfe als auch mit der Herkunftsfamilie von besonderer Wichtigkeit.
Die sozial-pädagogische Pflege ist eine Sonderform der Pflege, die einen erhöhten Erziehungsaufwand erfordert.
Daher sollte zumindest ein Elternteil pädagogisch ausgebildet sein oder einschlägige (Berufs-)Erfahrungen absolviert haben. Es geht um Kinder, für die als Unterbringungsalternative auf Dauer nur eine Einrichtung möglich wäre, das aber wiederum von seiner Struktur her gerade für dieses Kind nicht geeignet wäre.
Das Kind wird für einen längeren Zeitraum (meist Jahre, oft auch bis zum Erreichen der Volljährigkeit) in einer Pflegefamilie betreut.
Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann von vornherein nicht immer festgelegt werden, zumal sich die Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie so positiv entwickeln könnten, dass eine Rückführung des Kindes in Erwägung gezogen werden kann.
Dies bedeutet für die Pflegeeltern, dass sie eine „ Elternschaft auf Zeit“ eingehen.
Sollte eine Rückführung von Beginn der Pflege in Betracht gezogen werden, ist die Bereitschaft der Pflegeeltern zur intensiven Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern, manchmal auch anderen Verwandten des Kindes (Großeltern, Tanten) von besonderer Bedeutung.