Pflegeeltern üben ihre Rechte aus, weil sie direkt durch die Erziehungsberechtigten (leibliche Eltern), durch die Bezirkshauptmannschaft oder durch das Gericht dazu ermächtigt werden.
In jenem Fall übernehmen die Pflegeeltern für die Dauer des Pflegeverhältnisses die Pflichten der Pflege und Erziehung des Pflegekindes.
Die Pflegeeltern haben die Aufsicht über das Pflegekind und daraus ergeben sich Zustimmungsrechte z.B. Unterschrift auf Schulnachrichten, Entschuldigungen, Anmeldung im Kindergarten usw.
Pflegeeltern haben das Recht, in Angelegenheiten des Kindes beim Pflegschaftsgericht Anträge zu stellen. Aufgrund dieses Antragsrechts können Pflegeeltern beim zuständigen Gericht z.B. beantragen, bestehende Besuchsrechte der leiblichen Eltern abzuändern.
Pflegeeltern haben einen guten Einblick in die Bedürfnisse des Kindes und sollen daher auch an Entscheidungen über das Wohl des Kindes mitwirken.